projject consulting GmbH I Rheintalstr. 24 I 79618 Rheinfelden Stand Januar 2019  §1 Allgemeines – Geltungsbereich (1.) Die Firma projject consulting GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen. (2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von projject consulting GmbH zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt im Rahmen der Auftragsbestätigung, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert. (3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam. (4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft. (5.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.Der örtliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Lörrach, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt ist. Auf diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechtes anwendbar. Die Anwendung des Rechts eines dritten Staates einschließlich dessen Vorschriften zum Kollisionsrecht sowie auch die Anwendung des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich ausgeschlossen. §2 Vertragsabschluss (1.) Angebote der projject consulting GmbH sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Auftragsbestätigung durch die projject consulting GmbH kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen eine Auftragsbestätigung erhalten, ist die Auftragserteilung von der projject consulting GmbH nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen. (2.) Der Auftragnehmer erbringt selbst (oder durch freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc.) Leistungen nach näherer Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots. Alle diese Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB ausgeführt (Ausnahmen unter § 1 Absatz (4.) §3 Auftraggeberpflichten  1. Der Auftraggeber hat die projject consulting GmbH alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen zu den zu erhaltenden Unterlagen werden in einem individuellen Angebot dargelegt.2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. §4 Preise und Zahlungsbedingungen (1.) Die Vergütung der Leistungen der projject consulting GmbH werden als Netto-Betrag ausgewiesen, der zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer zu zahlen ist. (2.) Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch die projject consulting GmbH erfolgt die Abrechnung monatlich. (3.) Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet. (4.) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten (5.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden. (6.) Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der projject consulting GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (7.) Mahnungen erfolgen im Abstand von 14 Tagen. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Des Weiteren kann die projject consulting GmbH jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.(8.) Für den Fall, dass der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist projject consulting GmbH berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Weiterhin kann projject consulting GmbH die Durchführung noch ausstehender Leistungen wahlweise davon abhängig machen, ob der Auftraggeber die jeweils nächste Teilzahlung in voller Höhe bevorschusst oder für die noch ausstehende Vergütung eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank auf erstes Anfordern bereitstellt. Darüber hinaus werden die überfälligen Zahlungen, mit denen sich der Auftraggeber in Verzug befindet, mit Verzugszinsen gemäß § 288 II BGB belegt. §5 Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag endet mit Ablauf des Tages, an dem die Vertragspartner die von diesem Vertrag erfassten, gegenseitigen Leistungen vollständig erbracht haben.Im Falle der Kündigung des Einzelvertrages oder bei Rücktritt hat projject consulting GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung/des Rücktritts aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Eine Kündigung/Rücktritt muss der projject consulting GmbH schriftlich angezeigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die projject consulting GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn -    der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,-    der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät, -    der Kunde zahlungsunfähig wird oder -    über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei. §6 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung (1.) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie unterlassen es, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners abzuwerben oder Maßnahmen gleich welcher Art mittelbar oder unmittelbar zu betreiben, die Mitarbeiter des anderen Vertragspartners in diesem Sinne ermuntern oder die zu einem Ende des Beschäftigungsverhältnisses führen können. Diese gegenseitige Treuepflicht gilt auch nach Beendigung des Projektes für einen Zeitraum von einem Jahre.Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, dem Auftragsnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 6 Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. (2.) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. (3.) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. (4.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. §7 Haftung Die projject consulting GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen  uneingeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Auftragswertes zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.Bei der vorstehend festgelegten Haftungsbegrenzung auf den Auftragswert geht projject consulting GmbH davon aus, dass dies „branchenüblich“ ist. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dies nicht der Fall ist. Es bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass die sich ergebenden Schadensersatzansprüche der Höhe nach „unangemessen niedrig“ sind. Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von projject consulting GmbH ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die DEKRA aufkommen muss, unverzüglich projject consulting GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen. Insbesondere haftet projject consulting GmbH nicht in Fällen höherer Gewalt. Fälle höhere Gewalt sind insbesondere-    Computersabotage durch einen Dritten, -    Naturgewalten, -    Feuer, -    Ausfall von Kommunikationsnetzen, -    behördliche Anordnungen.Ein Anspruch wegen Sachmangels ist auch ausgeschlossen wegen: • der Richtigkeit der Angaben des Herstellers über die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit einer von projject consulting GmbH empfohlenen Beratungslösung, • Mängeln, mit denen eine von projject consulting GmbH empfohlene Beratungslösung behaftet ist, wenn die Leistungskomponenten durch Dritte wissentlich erbracht werden, • unternehmerischer Risiken, etwa aus getroffenen oder unterlassenen Entscheidungen von Fragen unternehmerischen Ermessens wie fehlerhafter   Beurteilung der Zulassungs-, Markt- oder Erstattungssituation oder der Verkennung der Zweckmäßigkeit geschäftlicher Maßnahmen. §8 Sonstiges (1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Kunden als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich ablehnt. (2.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen. (3.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich. (4.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an. (5.) Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der projject consulting GmbH vor. §9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt. Stand Januar 2019
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Der Kunde bestätigt im Rahmen der Auftragsbestätigung, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert. (3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam. (4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft. (5.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.Der örtliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Lörrach, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt ist. Auf diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechtes anwendbar. Die Anwendung des Rechts eines dritten Staates einschließlich dessen Vorschriften zum Kollisionsrecht sowie auch die Anwendung des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich ausgeschlossen. §2 Vertragsabschluss (1.) Angebote der projject consulting GmbH sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Auftragsbestätigung durch die projject consulting GmbH kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen eine Auftragsbestätigung erhalten, ist die Auftragserteilung von der projject consulting GmbH nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen. (2.) Der Auftragnehmer erbringt selbst (oder durch freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc.) Leistungen nach näherer Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots. Alle diese Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB ausgeführt (Ausnahmen unter § 1 Absatz (4.) §3 Auftraggeberpflichten  1. Der Auftraggeber hat die projject consulting GmbH alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen zu den zu erhaltenden Unterlagen werden in einem individuellen Angebot dargelegt.2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. §4 Preise und Zahlungsbedingungen (1.) Die Vergütung der Leistungen der projject consulting GmbH werden als Netto-Betrag ausgewiesen, der zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer zu zahlen ist. (2.) Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch die projject consulting GmbH erfolgt die Abrechnung monatlich. (3.) Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet. (4.) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten (5.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden. (6.) Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der projject consulting GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (7.) Mahnungen erfolgen im Abstand von 14 Tagen. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Des Weiteren kann die projject consulting GmbH jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.(8.) Für den Fall, dass der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist projject consulting GmbH berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Weiterhin kann projject consulting GmbH die Durchführung noch ausstehender Leistungen wahlweise davon abhängig machen, ob der Auftraggeber die jeweils nächste Teilzahlung in voller Höhe bevorschusst oder für die noch ausstehende Vergütung eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank auf erstes Anfordern bereitstellt. Darüber hinaus werden die überfälligen Zahlungen, mit denen sich der Auftraggeber in Verzug befindet, mit Verzugszinsen gemäß § 288 II BGB belegt. §5 Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag endet mit Ablauf des Tages, an dem die Vertragspartner die von diesem Vertrag erfassten, gegenseitigen Leistungen vollständig erbracht haben.Im Falle der Kündigung des Einzelvertrages oder bei Rücktritt hat projject consulting GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung/des Rücktritts aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Eine Kündigung/Rücktritt muss der projject consulting GmbH schriftlich angezeigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die projject consulting GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn -    der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,-    der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät, -    der Kunde zahlungsunfähig wird oder -    über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei. §6 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung (1.) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie unterlassen es, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners abzuwerben oder Maßnahmen gleich welcher Art mittelbar oder unmittelbar zu betreiben, die Mitarbeiter des anderen Vertragspartners in diesem Sinne ermuntern oder die zu einem Ende des Beschäftigungsverhältnisses führen können. Diese gegenseitige Treuepflicht gilt auch nach Beendigung des Projektes für einen Zeitraum von einem Jahre.Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, dem Auftragsnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 6 Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. (2.) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. (3.) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. (4.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. §7 Haftung Die projject consulting GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen  uneingeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Auftragswertes zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.Bei der vorstehend festgelegten Haftungsbegrenzung auf den Auftragswert geht projject consulting GmbH davon aus, dass dies „branchenüblich“ ist. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dies nicht der Fall ist. Es bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass die sich ergebenden Schadensersatzansprüche der Höhe nach „unangemessen niedrig“ sind. Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von projject consulting GmbH ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die DEKRA aufkommen muss, unverzüglich projject consulting GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen. Insbesondere haftet projject consulting GmbH nicht in Fällen höherer Gewalt. Fälle höhere Gewalt sind insbesondere-    Computersabotage durch einen Dritten, -    Naturgewalten, -    Feuer, -    Ausfall von Kommunikationsnetzen, -    behördliche Anordnungen.Ein Anspruch wegen Sachmangels ist auch ausgeschlossen wegen: • der Richtigkeit der Angaben des Herstellers über die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit einer von projject consulting GmbH empfohlenen Beratungslösung, • Mängeln, mit denen eine von projject consulting GmbH empfohlene Beratungslösung behaftet ist, wenn die Leistungskomponenten durch Dritte wissentlich erbracht werden, • unternehmerischer Risiken, etwa aus getroffenen oder unterlassenen Entscheidungen von Fragen unternehmerischen Ermessens wie fehlerhafter   Beurteilung der Zulassungs-, Markt- oder Erstattungssituation oder der Verkennung der Zweckmäßigkeit geschäftlicher Maßnahmen. §8 Sonstiges (1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Kunden als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich ablehnt. (2.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen. (3.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich. (4.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an. (5.) Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der projject consulting GmbH vor. §9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt. Stand Januar 2019